Kein Bürger zahlt gerne Steuern, aber jeder will funktionierende Schulen, Straßen und Krankenhäuser.

Gebt dem Staat, was des Staates ist, so hieß es früher, aber da war es meistens auch nur der sogenannte „Zehnte“, also 10% des Einkommens. Davon können wir heute nur träumen.

Das Steuerrecht wird immer komplizierter. Schneller, als man es ahnt, kann bei einer unterlassenen Steuererklärung ein Steuerstrafverfahren drohen.

In dieser komplexen Steuerwelt brauchen Sie den Rat und die Hilfe von Fachleuten. Schwerbehinderung, Altersfreibeträge und vieles mehr finden im Steuerrecht an vielen Stellen Berücksichtigung, ohne dass der Steuerbürger hierüber immer Bescheid weiß.

Nicht zu vergessen sind auch die Rentner, die gar nicht wissen, dass sie zwingend eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen, wenn die Rente und sonstigen Einkünfte (z.B. Miete, Zinsen aus Kapitalvermögen usw.) einen gewissen Betrag übersteigen. Bei Rentenbeginn ab 2008 sind bereits 56% der Renteneinnahmen steuerlich zu erfassen.

Bereits seit 2005 besteht eine gesetzliche Pflicht, die Rentenzahlungen von den jeweiligen Rentenversicherungsträgern an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Gemäß Mitteilung des Finanzministeriums vom 13. 8. 2008 sind jetzt die technischen Voraussetzungen gegeben, dass diese Informationen – auch rückwirkend – an Ihr Finanzamt gehen. Dies kann zu zahlreichen Steuerstrafverfahren mit Geldbußen und Nachzahlungen von Steuern führen.

Unser Team von Anwälten und Steuerberatern steht Ihnen zur Seite.

Christian W. Augustin

Fachanwalt für Steuerrecht

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