Fragen zum Thema Versicherungs- und Bußgeldrecht an Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier, Sozius der Kanzlei Dietz, Tonhäuser und Partner in Heilbronn.

Frage: Seit dem 1.1.2009 gelten im Versicherungsrecht auch für die meisten Altverträge wichtige Neuerungen, welche halten Sie für die wichtigsten davon?

Matthias Pfitzenmaier: Am bedeutendsten wird sich m. E. der Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips auswirken. Galt bisher in der Regel, dass der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit leistungsfrei war, so gilt der Haftungsausschluss nur noch bei Vorsatz des Versicherungsnehmers. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Leistung je nach Verschuldensgrad zu quoteln. Dies verbessert die Stellung der Verbraucher erheblich.

Frage: Wie verhalte ich mich als Verbraucher, wenn der Versicherer die Leistungen kürzt?

Matthias Pfitzenmaier: Am besten ist es, frühzeitig anwaltlichen Rat zu suchen, insbesondere, wenn wie beim Versicherungsrecht erhebliche gesetzliche Änderungen stattgefunden haben und eine gefestigte Regulierungspraxis noch nicht besteht. Zu beachten gilt auch, dass weitere Neuerungen zu Gunsten der Verbraucher erfolgt sind, wie etwa der Wegfall der 6-Monatsfrist binnen derer der Verbraucher Klage erheben musste, wenn der Versicherer die Leistung verweigert hatte. Auch kann neuerdings am Wohnsitz des Verbrauchers geklagt werden, was den Rechtsschutz günstiger und für den Verbraucher effektiver macht.

Frage: Sind auch im Bußgeldrecht zum 1.2.2009 Änderungen in Kraft getreten?

Matthias Pfitzenmaier: Ja, hier wurden die Geldbußen teilweise drastisch verschärft und der Bußgeldrahmen für Verkehrsverstöße bis auf max. 2000 Euro angehoben. Dies wird zum einen dazu führen, dass die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen mehr berücksichtigt werden müssen als bisher, zum anderen bietet u. U. die Ausschöpfung des vollen Bußgeldrahmens eine Möglichkeit ein Fahrverbot zu kompensieren. Dies war bei der bisherigen Handhabung durch die Gerichte nicht möglich. Hier wird man abwarten müssen, wie die Rechtsprechung sich entwickelt.
In jedem Fall gilt auch im Bußgeldrecht: je früher eine Rechtsberatung stattfinden kann, desto effektiver wird sich diese gestalten, daher am besten schon mit dem Anhörungsbogen anwaltlichen Rat suchen.

Herr Pfitzenmaier, herzlichen Dank für das Gespräch.

Matthias Pfitzenmaier

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Telefon 07131/60990
Fax 07131/609960
Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn
anwalt@haus-des-rechts.de
www.haus-des-rechts.de