Die Unternehmensteuer-Reform bringt ab dem Jahr 2008 einschneidende Änderungen.

GmbHs zahlen künftig für nicht ausgeschüttete Gewinne 10% weniger Körperschaftsteuer. Damit sinkt die Belastung einschließlich Gewerbesteuer auf circa 30%. Auch Personengesellschaften können künftig eine „GmbH-Besteuerung“ wählen für Gewinne, die nicht entnommen werden.

Für viele Firmen wird die Gewerbesteuerbelastung steigen, da künftig in bestimmtem Umfang nicht nur Zinszahlungen, sondern auch Miet- und Pachtzahlungen sowie Leasingraten die Gewerbesteuer erhöhen werden. Für KMUs (kleine und mittlere Unternehmen) kann es zu einer Erleichterung kommen, da für diese Zahlungen ein Freibetrag von 100.000 Euro gewährt wird.

Diese KMUs sollen weiterhin entlastet werden durch einen neuen Investitionsabzugsbetrag, der die bisherige Ansparabschreibung ablöst. Damit können Abschreibungen für neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter bis zu drei Jahren vorgezogen werden. Hinzu kommt eine Sonderabschreibung von 20%, die kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich zur normalen Abschreibung in Anspruch nehmen können. Der Investitionsabzugsbetrag kann bereits zum 31.12.2007 in Anspruch genommen werden.

Eine wichtige Änderung ergibt sich bei der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Diese können nur noch bis zu einem Nettowert von 150 Euro sofort abgeschrieben werden. Bei Anschaffungskosten zwischen 151 Euro und 1.000 Euro werden sie in einem Sammelposten verbucht und zwingend über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Änderungen durch das Gesetz sollten zum Anlass genommen werden, gemeinsam mit den Rechts- und Steuerberatern sowohl grundlegende Entscheidungen im Unternehmensbereich zum Beispiel über die Rechtsform als auch Entscheidungen betreffend Investitionen und Finanzierungen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Norbert Erlewein

Steuerberater

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