Frage: Wie stellt sich das am 22.8.2007 durch das Bundeskabinett beschlossene neu reformierte Verbraucherinsolvenzverfahren dar?

Nicole Busse: Das Gericht bestellt einen vorläufigen Treuhänder, dem der Schuldner seine Vermögensverhältnisse offen legt und diese Angaben an Eides statt versichert. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird sodann mangels Masse zurückgewiesen. Die bisherige Anmeldung der Forderungen durch die Gläubiger beim Treuhänder entfällt. Die Gläubiger können im Wege der öffentlichen Bekanntmachung die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, sofern ein Versagungsgrund vorliegt. Das ist z.B. eine Straftat oder die Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten während des Insolvenzverfahrens. Liegt kein Versagungsgrund vor, so kündigt das Gericht die 6-jährige Wohlverhaltensperiode an. Der zunächst vorläufige Treuhänder wird nun endgültig bestellt. Der Schuldner hat ab jetzt mindestens eine laufende monatliche Zahlung von 13 Euro zu leisten. Außerdem wird der pfändbare Gehaltsanteil an den Treuhänder abgetreten. In der Wohlverhaltensphase ist der Schuldner – wie auch bisher – vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt und er erhält eine umfassende Entschuldung nach sechs Jahren.

Frage: Für welche Personen bzw. Unternehmen, außer verschuldeten Verbrauchern und zahlungsunfähigen Firmen, sind die Regelungen der Insolvenzordnung überhaupt relevant?

Nicole Busse: Fragen des Insolvenzrechtes spielen heute in nahezu sämtlichen Bereichen des Privat- und Geschäftslebens eine Rolle. Als Lieferant, der seine Waren unter Eigentumsvorbehalt an einen insolventen Kunden geliefert hat und diese zurückholen möchte; als Arbeitnehmer im Hinblick auf das sogenannte Insolvenzausfallgeld, aber auch als Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet hat. Auch als Vermieter, Leasinggeber oder Verpächter hat man es nicht selten mit einem in Insolvenz gefallenen Vertragspartner zu tun. Gerade aufgrund der besonderen Rechtsgrundlage, die sich nicht selten von den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen unterscheidet, ist die Einschaltung eines Spezialisten hier von erheblicher Bedeutung. Sie eröffnet den Betroffenen verschiedenste Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Insolvenzordnung und erspart ihnen so viel Zeit und Geld.

Frau Busse, vielen Dank für das Gespräch.

Nicole Busse

Fachanwältin für Insolvenzrecht

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