Andrea Koch

„Gut Recht bedarf guter Hilfe“
(Altdeutsches Sprichwort)

Andrea Koch
Rechtsanwältin

wurde am 28. Mai 1970 in Köln geboren.

Nach Studium und Referendariat in Saarbrücken, Heidelberg und Heilbronn ist sie seit 1997 Rechtsanwältin, seit 2001 auch Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin.

Rechtsanwältin Koch ist Ihre Ansprechpartnerin in allen Bereichen des Familienrechts einschließlich der außergerichtlichen Vertragsgestaltung aufgrund mehr als 20-jähriger Erfahrung. Dabei wird auch im Rahmen der gerichtlichen Vertretung Wert auf eine kostengünstige Gestaltung gelegt. Eine möglichst zeitnahe und enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten/der Mandantin ist dabei selbstverständlich.

Rechtsanwältin Koch bearbeitet im Übrigen auch die Bereiche des Betreuungs- und allgemeinen Zivilrechts. Im Bereich des außergerichtlichen Konfliktmanagements setzt sie sich als Mediatorin dafür ein, nach Möglichkeit Verhandlungsergebnisse und Konfliktlösungen ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu erarbeiten.

Sonstiges/Ehrenämter:
– Mitglied im Heilbronner Anwaltverein e.V.
– Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV
– Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mediation im DAV
– Mitglied des DeutscheAnwNotStbVErbFam e.V.
(Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberaterverein. für Erb- und Familienrecht e.V.)