Harry Binhammer

HARRY BINHAMMER, LL.M.*
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Harry Binhammer ist seit 1998 als Rechtsanwalt tätig. Seit 2010 ist er zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat die Prüfungen für den theoretischen Teil der Fachanwaltschaft Transport- und Speditionsrecht erfolgreich abgelegt.

Er befasst sich zudem mit dem privaten und gewerblichen Mietrecht, dem Transport- und Speditionsrecht, dem allgemeinen Zivilrecht sowie dem internationalen Privatrecht.

Er hat durch sein zusätzliches Masterstudium in Houston, Texas und ein Praktikum in einer amerikanischen Anwaltskanzlei in Los Angeles zudem  theoretische und praktische Kenntnisse über das US-Rechtssystem erlangt.

Rechtsanwalt Harry Binhammer ist darüber hinaus Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht e.V.