Herr Rechtsanwalt Rech verstärkt unser Team des Haus des Rechts insbesondere in den Bereichen des Familienrechts und allgemeinen Zivilrechts.
Gerade familienrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig nicht nur rechtlich, sondern auch persönlich und emotional oftmals belastend. Herr Rechtsanwalt Rech legt deshalb sehr großen Wert auf eine enge persönliche Betreuung und eine klare, für Sie verständliche Kommunikation. Sein stetiger Anspruch ist es, Ihnen nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten transparent aufzuzeigen, sondern auch, sich Zeit für Ihre Anliegen zu nehmen, Ihnen die rechtliche Situation verständlich zu erklären und gemeinsam mit Ihnen den Weg zu finden, der für Sie und Ihre persönliche Situation am besten passt.
Im Mittelpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit steht auch die Zusammenarbeit mit Frau Rechtsanwältin Koch. Als Team werden die Anfragen der Mandanten regelmäßig auch gemeinsam bearbeitet. Er berät und vertritt Mandanten insbesondere in allen Fragen rund um Trennung und Scheidung sowie in den damit verbundenen Folgesachen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden sämtliche Kindesangelegenheiten, insbesondere Fragen des Sorge- und Umgangsrechts sowie des Kindesunterhalts.
Daneben ist Rechtsanwalt Rech umfassend im allgemeinen Zivilrecht tätig und bearbeitet vielfältige und anspruchsvolle Mandate sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch in gerichtlichen Verfahren. Dabei begleitet er Sie gerne von einer ersten rechtlichen Einschätzung bis hin zur abschließenden Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena mit steuerrechtlichem Schwerpunkt, absolvierte er sodann sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Bereits während dieser Zeit sammelte er erste praktische Erfahrungen im Familienrecht und entwickelte ein besonderes Interesse an diesem Rechtsgebiet. Seit Anfang 2026 ist er bei der Rechtsanwaltskammer in Stuttgart zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.