Insolvenzen

In unserer Insolvenzabteilung werden von den seit vielen Jahren gerichtlich als Insolvenzverwalter bestellten Anwälten sowohl Verbraucher- als auch Unternehmensinsolvenzen betreut. Die Insolvenzverwalter begleiten alle Verfahrensstadien, von der Insolvenzeröffnung bis zur Abwicklung oder Restschuldbefreiung. Alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte von Insolvenz- bzw. Sanierungsverfahren, einschließlich der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahren mit Tätigkeit als gerichtlich bestellte Sachwalter, werden dort umfassend betreut.

Durch die langjährige Berufserfahrung unserer im Insolvenzrecht versierten Fachanwälte stehen wir unseren Mandanten auch im Falle einer selbst drohenden Insolvenz oder erforderlichen Sanierungsmaßnahme qualifiziert und engagiert beratend zur Seite, um Fehler und Haftungsfolgen rechtzeitig zu vermeiden. Wir unterstützen Unternehmen rechtlich in allen Aspekten einer Unternehmenssanierung, einschließlich gerichtlicher Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren sowie Privatpersonen im Rahmen von Schuldenregulierungsverfahren, bis hin zur Erlangung einer gerichtlichen Restschuldbefreiung.

Wir beraten und begleiten unsere Mandanten als Gläubiger bei der Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen auch im Falle einer Insolvenz des Vertragspartners und bei der Abwehr etwaiger Anfechtungsansprüche oder Haftungsansprüche eines Insolvenzverwalters, insbesondere etwaiger Haftungen als Organ/Geschäftsführer betroffener Gesellschaften.

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