Mit drei Rechtsanwälten für Insolvenz- und Sanierungsrecht bietet unsere Kanzlei eine bestmögliche fachanwaltliche Vertretung von Privatmandanten und Unternehmen jeder Größenordnung, regional und bundesweit.
Als anwaltliche Vertreter von Schuldnern unterstützen Sie unsere Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht innerhalb und außerhalb eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens. Sie helfen Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchführung einer Unternehmenssanierung oder Schuldenregulierung. Hierbei wird auch darauf geachtet rechtliche Haftungsrisiken für Sie als Mandanten zu vermeiden, um Ihnen einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen.
Für Sie als Gläubiger setzen unsere Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht Ihre Ansprüche gegen Schuldner durch. Die Fachanwälte stehen Ihnen auch bei der Abwehr von
Ansprüchen Dritter zur Seite, beispielsweise gegen Insolvenzanfechtungsansprüche von Insolvenzverwaltern und von Bürgschafts- oder sonstiger Sicherheitennehmer.
Was Sie von uns erwarten können:
Unsere Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht sind dazu in der Lage, sowohl Unternehmen, als auch Selbstständigen, Kleinunternehmern und Privatpersonen eine große Anzahl von Leistungen anzubieten. So erstellen wir für Insolvenz- und Sanierungsrecht gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für Ihre Privatinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz und beraten Sie auch in Bezug auf alle rechtlichen Fragen während eines laufenden Insolvenzverfahrens.
In den folgenden Bereichen können Sie sich auf die fundierte Unterstützung durch unsere Kanzlei im Insolvenz- und Sanierungsrecht verlassen:
Nicht nur Unternehmen, auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Privatpersonen können von einer Insolvenz betroffen sein. Die gesetzlichen Vorschriften dafür sind für inländische Verfahren vorwiegend in der deutschen Insolvenzordnung und dem Gesetz über die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen (StaRUG) geregelt.
Da es sich bei dem Insolvenz- und Sanierungsrecht um ein sehr komplexes und in viele andere Bereiche hineinreichendes Rechtsgebiet mit häufig sehr schwerwiegenden Rechtsfolgen handelt, sollten Sie in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten stets rechtzeitig Kontakt zu einem unserer Anwälte aufnehmen. Unsere Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht beraten Sie kompetent zu allen Aspekten des Rechtsgebiets und vertreten Sie in Insolvenz- und Sanierungsverfahren einschließlich Schuldenregulierungsverfahren.
Neben Privatpersonen können sich Unternehmen, Selbstständige und Kleinunternehmer jederzeit auf unsere Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht verlassen. Diese unterstützen Sie unter anderem in den Bereichen der Weiterbelieferung und Zahlungssicherung oder in Fragen zur Geschäftsführer oder Organhaftung. Außerdem unterstützt Sie unser Anwalt für Insolvenz-und Sanierungsrecht auch bei der Durchsetzung von Gläubigeransprüchen, wobei Ihr Anwalt ausstehende Zahlungen für Sie eintreibt.