Leistungsübersicht Online-Scheidung

1. Abwicklung

Auch in einvernehmlichen Fällen, wenn also beide Ehepartner zustimmen und alle Trennungsfolgen geklärt sind, bietet sich jedenfalls ein Erstgespräch vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens an. Meistens ist zumindest ein Versorgungsausgleich, also die Aufteilung in der Ehe erzielter Rentenanwartschaften, durchzuführen. Anderes kann gelten bei einer Kurzzeitehe oder formwirksamem Verzicht.

Ist aber alles geklärt, kann ein noch schnellerer Weg gewählt werden:

Einer der Ehegatten kann das Scheidungsverfahren einleiten, der Antrag wird dem anderen Ehegatten zugestellt und dieser stimmt dann in einem kurzen Schreiben der Scheidung zu und bestätigt die Angaben im Scheidungsantrag. Wenn gleichzeitig vereinbart wird, dass die Kosten des Verfahrens und des beauftragten Anwalts geteilt werden, ist dies ein kostengünstiger Weg zur Ehescheidung. Voraussetzung ist Einvernehmen zwischen den Ehepartnern und ein mind. 10-monatiges Getrenntleben. Dabei ist die Trennung auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn beide Ehegatten dies wünschen und durchführen.

Bei Einreichung des Scheidungsantrags ist ein Gerichtskostenvorschuss zu leisten, dessen Höhe mitgeteilt werden kann, sobald das Nettoeinkommen beider Ehegatten bekannt ist. Hochgerechnet auf 3 Monate ergibt es den Gegenstandswert für das Ehescheidungsverfahren. Bei geringem Einkommen besteht auch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Über die anfallenden Kosten können wir Sie informieren, sobald das Formular zur Beantragung einer Online-Scheidung ausgefüllt und übersandt worden ist. Eine Vertretungsvollmacht wird zur Verfügung gestellt, sobald das Formular ausgefüllt und hier bearbeitet worden ist. Diese wird dann mit Original-Unterschrift desjenigen Ehegatten, der die Scheidung beantragen möchte, zurück benötigt. Gleichfalls ist für die Einleitung eine beglaubigte Abschrift der Eheurkunde neuesten Datums erforderlich.

Die Gesamtkosten des Verfahrens können annähernd mitgeteilt werden, sobald das Formular ausgefüllt ist, wobei sich geringfügige Abweichungen in Bezug auf den Versorgungsausgleich im Ehescheidungstermin noch ergeben können.

Der antragstellende Ehegatte wird zum Scheidungstermin anwaltlich begleitet. Wenn der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt, benötigt er nicht auch selbst einen eigenen Anwalt, sodass das Verfahren kostengünstig geführt werden kann.

2. Formular für die Online-Scheidung