Ihr Anwalt im Bereich Bankrecht in Heilbronn

Unser Anwalt im Bereich Bankrecht in Heilbronn ist für Sie in sämtlichen Bereichen der Finanzwirtschaft tätig. Dabei berät und vertritt er nicht nur Geldinstitute, Versicherungen und andere Finanzdienstleister, sondern unterstützt auch private Anleger jederzeit mit ausgewiesener Expertise.

Ihr Anwalt im Bereich Bankrecht unterstützt Sie nicht nur im Rechtsgebiet des Bankrechts, sondern auch im Kapitalmarktrecht. Dabei unterstützt unser Anwalt im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts unter anderem geschädigte Kapitalanleger dabei, Ihre Einlagen zurückzuerhalten.

Diese Vorzüge genießen Sie bei einer Zusammenarbeit mit unserem Anwalt für Bankrecht in Heilbronn:

  • ✔︎ Einschlägige Fortbildung im Bankrecht
  • ✔︎ Erfahrung in mehreren Rechtsgebieten
  • ✔︎ Zwei Steuerberater in Kooperation im Hause
  • ✔︎ Interne Insolvenzabteilung

Die Tätigkeitsbereiche von unserem Rechtsanwalt für Bankrecht

Unser Rechtsanwalt für Bankrecht berät und vertritt in seiner Tätigkeit sowohl Finanzinstitute und Finanzdienstleister, als auch private und gewerbliche Anleger. Dabei unterscheiden sich die Leistungen, die unser Anwalt Ihnen anbieten kann, je nachdem welcher Gruppe von Mandanten Sie angehören. So unterstützt unser Rechtsanwalt für Bankrecht Anleger unter anderem bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen und unterstützt Banken oder andere Finanzdienstleister andererseits bei der Abwehr von Forderungen. Unser Rechtsanwalt für Bankrecht in Heilbronn kennt beide Seiten der Medaille und kann Sie daher auf Grundlage seiner über die Jahre erworbenen Erfahrungen kompetent beraten und vertreten.

Ihr Anwalt im Bereich Bankrecht in Heilbronn unterstützt Ihre Anliegen im Bank- und Kapitalmarktrecht regional und bundesweit:

  • Prüfung von Kreditverträgen
  • Prüfung von Sicherheiten auf deren Wirksamkeit
  • Vertretung im Rahmen von Vertragsverhandlungen
  • Abwehr der Verwertung von Sicherheiten
  • Abwehr von Rückzahlungsansprüchen
  • Abwehr von Ansprüchen aus Anlage- und Beratungsverträgen

Ihr Anwalt für Bank und Kapitalmarktrecht unterstützt Sie vor und nach einer Anlage stets zuverlässig

Ihr Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützt Sie in der Folge einer Kapitalanlage unter anderem im Rahmen von Schadensersatzforderungen. Dabei ist das Ziel, Ihren aus einer Kapitalanlage erlittenen finanziellen Schaden zu begrenzen und bei hinreichenden Erfolgsaussichten die Geltendmachung Ihrer Ansprüche vor Gericht. Damit so etwas erst gar nicht nötig ist, sollten Sie Ihren Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits im Vorfeld einer Kapitalanlage oder eines Kreditabschlusses mit der Prüfung der Verträge und Sicherheiten beauftragen.


Unser Anwalt im Bereich Bankrecht berät und vertritt auch Finanzdienstleister und Geldinstitute

Auch Banken, Geldinstitute und Finanzdienstleister können jederzeit mit unserem Anwalt im Bereich Bankrecht in Kontakt treten, damit dieser sie im Bereich des Bankrechts berät und vertritt. Zum Beispiel bei der Abwehr von Rückzahlungsansprüchen oder Ansprüchen, die aus einem Anlage- oder Beratungsvertrag resultieren.