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Ihre Anwälte für Gesellschaftsrecht in Heilbronn

Ihre Anwälte für Gesellschaftsrecht in Heilbronn unterstützen Gesellschaften, deren Gesellschafter und Organe sowie Inhaber von Unternehmen bei allen gesellschaftsrechtlichen und unternehmensrechtlichen Fragestellungen von der Unternehmensgründung bis zur Unternehmensnachfolge. 

Geschäftsführer und Organe von Unternehmen, Unternehmensinhaber und Selbstständige können sich jederzeit vertrauensvoll an unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht in Heilbronn wenden. 

Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen sowie von Übertragungs- und Nachfolgeverträgen für Unternehmen und Beteiligungen an Gesellschaften. Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und bei etwaigen streitigen Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern. Die Prüfung und Erstellung von Anstellungsverträgen der Gesellschaftsorgane, beispielsweise Geschäftsführeranstellungsverträge, gehören ebenso zu unserer Leistung, wie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen der Gesellschaft gegen deren Organe. Auch die Übernahme von Aufsichtsrats- oder Beiratsfunktionen kann bei Bedarf erfolgen. Darüber hinaus stehen wir Ihrem Unternehmen auch im Falle eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens zur Seite.

Was Sie von uns erwarten können:

  • Langjährige Erfahrung im Gesellschaftsrecht
  • Erfahrung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten
  • Kooperation mit Steuerberatern im Haus des Rechts zu steuerlichen Fragen im Gesellschaftsrecht
  • Austausch mit Fachanwälten anderer Rechtsgebiete in unserer Kanzlei
  • Interne Insolvenzabteilung

Diese Leistungen bieten unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht:

⦁ Prüfung und Erstellung von Verträgen 
⦁ Beratung und Unterstützung bei der Unternehmensgründung und -nachfolge
⦁ Beratung von Unternehmen
⦁ Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
⦁ Liquidation von Unternehmen
⦁ Haftung und Insolvenzangelegenheiten
⦁ Wahl der Rechtsform
⦁ Wechsel der Rechtsform
⦁ Umwandlung von Einzelunternehmen
⦁ Unternehmensverkäufe als Asset- oder Sharedeal


Unterstützung bei der Gründung eines Unternehmens

Als Mandant unserer Kanzlei erhalten Sie eine umfassende Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht, wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen. In diesem Fall unterstützen wir Sie bei der Prüfung oder Erstellung von Verträgen und beraten Sie zudem auch in Bezug auf die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens. Zudem beantworten wir Ihnen sämtliche Fragen zum Gesellschaftsrecht und stehen Ihnen auch im Anschluss einer Firmengründung gerne beratend zur Seite.

Unterstützung bestehender Unternehmen bei einer Reihe von Angelegenheiten

Wir unterstützen Sie auch im Falle eines Unternehmensverkaufs, ebenso wie bei der Umwandlung der Rechtsform eines Unternehmens. Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht beim Streit zwischen mehreren Gesellschaftern eines Unternehmens.

Fachliche Unterstützung erhalten Sie von:

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