Ihre erfahrene Anwältin für Familienrecht in Heilbronn

Bei Problemen in der Ehe, Streitigkeiten über Sorge- und Umgangsrecht, finanziellen Fragen sowie in vielen weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen unsere Fachanwältin für Familienrecht in Heilbronn kompetent zur Seite.

Ihre Anwältin für Familienrecht unterstützt Sie bereits im Vorfeld einer Ehe und kümmert sich für Sie um die Errichtung eines Ehevertrags. Ein solcher Ehe- und Scheidungsfolgenvertrag wird häufig gewünscht, um beispielsweise Streitigkeiten vorzubeugen, wenn höhere Vermögenswerte oder Betriebskapital abgesichert werden sollen. Verträge helfen, um späteren Problemen vorzubeugen, die im Falle einer Trennung und Scheidung auf Sie zukommen können, und sorgt für rechtsverbindliche Klarheit.

Diese Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen sich für Sie bei einer Zusammenarbeit mit unserer Fachanwältin für Familienrecht in Heilbronn:

  • ✔︎ Fachanwältin für Familienrecht seit 2001
  • ✔︎ engagierte Bearbeitung Ihres Mandats
  • ✔︎ außergerichtliches Konfliktmanagement/Mediation
  • ✔︎ Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht (DAV)
  • ✔︎ Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mediation (DAV)
  • ✔︎ Mitglied des Kinderschutzbundes – Kreisverband Heilbronn

Anwältin Familienrecht

Unsere Anwältin für Familienrecht bietet Ihnen im gesamten Familienrecht konzentrierte Leistungen und große Erfahrung an. Sie können sich sowohl in Scheidungsangelegenheiten wie auch Problemen im Bereich des Sorge- oder Umgangsrechts in Bezug auf gemeinsame Kinder an unsere Fachanwältin für Familienrecht wenden. Beraten und vertreten werden Sie auch in allen Fragen zur Vaterschaft oder Vaterschaftsanfechtung, zum Vermögensrecht, zum Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt

Dabei steht Ihnen unsere Fachanwältin für Familienrecht in Heilbronn mit fachanwaltlicher Expertise zur Seite u.a. bei folgenden Themen:

  • Ehescheidung
  • Erstellung von Ehe-, Partnerschafts- und Scheidungsfolgenverträgen
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Haushaltsauseinandersetzung
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Adoption
  • Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Auseinandersetzung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
  • Regelungen zum Familienheim/Grundstücksauseinandersetzung
  • Betreuungsrecht
  • Errichtung/Widerruf von General- und Vorsorgevollmachten

Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht setzt sich für das Wohl Ihrer Kinder ein

Im Kindesinteresse ist es geboten, übermäßige Belastungen in Konfliktfällen von Kindern fernzuhalten. Deshalb sind einvernehmliche Gestaltungen bei Trennung und Scheidung vorzuziehen. Sofern das nicht gelingt, vertritt Ihre Anwältin für Familienrecht Ihre Interessen und diejenigen Ihrer Kinder auch vor Gericht bei Sorge- und Umgangsverfahren. Kinder sollen nach einer Trennung nicht hin- und hergerissen werden. Es soll Klarheit für sie geschaffen werden. Klarheit benötigt man z. B. auch in Unterhaltsfragen oder der Vermögensauseinandersetzung sowie der Regelung des Rentenausgleichs. Auch insoweit kämpft Ihre Anwältin für Familienrecht für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch bei Gericht, sofern eine einvernehmliche Gestaltung nicht zu erreichen ist.