Aktuelle Fragen an Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Wolf Dietz, Gründungsmitglied der Anwaltskanzlei Dietz, Tonhäuser & Partner in Heilbronn.

Frage: Herr Dietz, ist es besser, Vermögen zu Lebzeiten oder per Testament zu übertragen?

Wolf Dietz: Es kommt immer auf den konkreten Fall an. Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten hat Vorteile, aber auch Nachteile. Diese müssen in jedem Fall genau gegeneinander abgewogen werden.

Frage: Welches sind die Vorteile?

Wolf Dietz: Vorteilhaft ist die genaue zeitliche Planbarkeit der Vermögensübertragung. Die Nachfolgegeneration wird zu einem Zeitpunkt bedacht, zu dem sie das Vermögen benötigt, z. B. Hausbau, Existenz- und Familiengründung. Zudem wird die Pflichtteilsbelastung vermindert. Und es kommt zu einer Entlastung bei der Erbschafts- und Einkommensteuer.

Frage: Und die Nachteile…?

Wolf Dietz: Jede Vermögensübergabe bringt für den Übergeber einen Verlust an Macht und Einfluss mit sich. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Schenker es bereut haben, Teile ihres Vermögens aus der Hand gegeben zu haben. Dankbarkeit ist ein Gefühl, das oft nur kurz anhält. Auch geht der Übergeber das Risiko ein, dass sich die Dinge in menschlicher oder wirtschaftlicher Sicht nicht so entwickeln, wie von ihm erwartet. Dann kann der Verlust der Vermögenssubstanz drohen.

Frage: Was raten Sie?

Wolf Dietz: Vor der Entscheidung, das Vermögen ganz oder teilweise zu Lebzeiten zu übertragen, sollte unbedingt qualifizierter Rat eines Spezialisten im Erbrecht eingeholt werden.

Herr Dietz, vielen Dank für das Gespräch.

Wolf Dietz

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