Es ist nicht sehr erfreulich, an einem frühen Morgen und völlig unvorbereitet die Bekanntschaft der Damen und Herren von der Steuerfahndung zu machen, die mit dem Hinweis kommen, es lägen Daten vor zu einem nicht versteuerten Depot im Ausland.

Es ist auch nicht erfreulich, wenn dann eventuell die ganze Wohnung auf den Kopf gestellt wird, bevor die Hausfrau aufgeräumt hat. Und dass alles wegen einer angeblichen Steuerersparnis im nahen Ausland, die bei genauer Betrachtung mit schlaflosen Nächten und teuren Gebühren erkauft ist.

Es lohnt sich wirklich nicht und Sie sollten zur Vermeidung unangemeldeter Besuche die Sache wie eine vernünftige Geldanlage regeln und können mit dem Geld dann auch arbeiten.

Hier gibt der Gesetzgeber noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und natürlich müssen die Steuern mit Zinsen nachbezahlt werden.

Aber hierzu reicht nicht ein kleiner Brief an das Finanzamt mit „Ich gestehe alles“, sondern dies muss vollständig und richtig bearbeitet werden.

Wenn Sie sich in eben dieser Situation befinden, sollten Sie unbedingt den Rat eines erfahrenen und auf Steuerrecht spezialisierten Anwaltes einholen.

Christian W. Augustin

Fachanwalt für Steuerrecht

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