Fragen um das Thema „Vererben“ an Rechtsanwalt Wolf Dietz, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht – Gründungsmitglied der Kanzlei Dietz, Tonhäuser & Partner in Heilbronn.

Frage: Herr Rechtsanwalt Dietz, kann man sich auf die gesetzliche Regelung in Erbfällen verlassen?

Wolf Dietz: Nur in den seltensten Fällen. Das Gesetz sieht zwar für alle Erbfälle eine Regelung vor, die allerdings oft vermeidbare Erbstreitigkeiten nach sich zieht.

Frage: Können Sie ein Beispiel nennen?

Wolf Dietz: In einer Ehe mit zwei Kindern stirbt der Ehemann. Laut Gesetz werden Ehefrau und Kinder erben. Sie bilden dann eine Erbengemeinschaft, die auseinandergesetzt werden muss. Im allgemeinen wünschen die Eltern allerdings, dass der überlebende Elternteil Alleinerbe wird und die Kinder erst nach dessen Tod erben sollen. Noch schlimmer ist es, wenn z.B. der Ehemann aus seiner ersten Ehe zwei Kinder hat und stirbt, ohne eine letztwillige Verfügung gemacht zu haben. Dann sind die Ehefrau und die Kinder aus erster Ehe in eine Erbengemeinschaft eingesperrt, was sehr oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt.

Frage: Herr Rechtsanwalt Dietz, Sie sind sowohl Fachanwalt für Erbrecht, als auch Fachanwalt für Familienrecht. Ist diese Qualifikation von Vorteil bei der erbrechtlichen Beratung?

Wolf Dietz: Ja. Das Erbrecht richtet sich auch nach dem Güterstand der Ehepartner. So können bereits bei der Wahl des Güterstandes (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) die Erbteile und insbesondere die Pflichtteilsansprüche der Kinder beeinflusst werden.

Frage: Können Sie Ihre Mandanten auch wegen der anfallenden Erbschaftssteuer bzw. ihrer möglichen Vermeidung beraten?

Wolf Dietz: Ja. Die wichtigsten erbschafts- und schenkungsrechtlichen Steuerprobleme sind Inhalt der Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht. Darüber hinaus haben wir in unserer Kanzlei einen Fachanwalt für Steuerrecht und zwei qualifizierte Steuerberater, die sich auch intensiv mit erbschaftssteuerlichen Fragen befassen und erforderlichenfalls zur Beratung hinzugezogen werden. Seit dem 1.1.2009 gibt es ein neues Erbschaftssteuerrecht mit zum Teil neuen Bewertungsvorschriften und neuen Erbschaftssteuerfreibeträgen.
Da nach neuem Erbschaftssteuerrecht der Nießbrauch bei der Schenkung einer Immobilie unter Nießbrauchvorbehalt in vollem Umfang nach der Sterbetafel in Abzug gebracht werden kann, eröffnen sich hier neue Beratungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine Reduzierung oder Vermeidung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Frage: Was empfehlen Sie abschließend unseren Lesern?

Wolf Dietz: Jeder Bürger sollte vor Errichtung eines Testaments und nach Eintritt eines Erbfalls fachkundigen Rat einholen bei einem erbrechtlich versierten Anwalt oder Notar.

Herr Dietz, vielen Dank für das Gespräch.

Wolf Dietz

Fachanwalt für Erbrecht
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