Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, das ist schnell passiert. Die Folgen sind drastisch, nicht selten existenzgefährdend. Wir haben uns hierüber mit Herrn Rechtsanwalt Pfitzenmaier, Fachanwalt für Verkehrsrecht, in der Kanzlei Dietz, Tonhäuser & Partner unterhalten.

Frage: Was sollte ich machen, wenn ich von der Behörde einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalte?

Matthias Pfitzenmaier: Unbedingt innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, am besten aber schon im Anhörungsverfahren, sollte dann ein Anwalt eingeschaltet werden.

Frage: Welche Vorteile habe ich durch Einschaltung eines Anwaltes?

Matthias Pfitzenmaier: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hat die Erfahrung, die es ihm ermöglicht, gegenüber den Behörden und Gerichten richtig zu argumentieren. Er erkennt anhand der Akte Verfahrensfehler, die zu einer Einstellung führen können. Er kennt die Argumente, wenn es darum geht, dass der Betroffene durch das Fahrverbot in seiner Existenz gefährdet ist. Und er sieht weitere Gesichtspunkte wie etwa die eines „Augenblicksversagens“, die schon manchen Führerschein gerettet haben.

Frage: Wenn keiner dieser Fälle vorliegt, sollte ich mich dann trotzdem beraten lassen?

Matthias Pfitzenmaier: Ja! Selbst wenn das Fahrverbot unumgänglich sein sollte, was im übrigen von Behörden und Gerichten höchst unterschiedlich gehandhabt wird, ist es durch anwaltliche Mithilfe jedenfalls möglich, den Zeitpunkt für das Fahrverbot so abzustimmen, dass dies – etwa im Urlaub – bestmöglich abgefedert werden kann.

Frage: Sind Sie auch in weiteren Bereichen des Verkehrsrechts tätig?

Matthias Pfitzenmaier: Mit meinem Kollegen Wolf Dietz beraten und vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch in Fragen der Unfallregulierung, Fragen zum Kfz-Verkauf, Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht sowie bei Fahrerlaubnisentzug durch die Behörde, MPU oder der Problematik des Führerscheinerwerbs im Ausland.

Herr Pfitzenmaier, herzlichen Dank für das Gespräch.

Matthias Pfitzenmaier

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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