In Europa gibt es ein kleines Land mit hohen Bergen. Und mit Banken, die sehr schweigsam sind. Das war gestern. Die Berge sind immer noch hoch, aber die schweigsamen Banken stehen unter Beschuss der EU und der Finanzbehörden.

Nachdem nun auch noch CDs mit Steuerdaten kursieren und das Finanzamt Wohnungen durchsuchen lässt, sollte man überprüfen, ob irgendwelche Sparbücher in der Vergangenheit bei der Steuererklärung zufällig vergessen wurden.
Wenn man feststellt, dass dies tatsächlich der Fall war, muss der Steuerbürger anfangen zu überlegen.
Die Zinserträge in dem kleinen Land in der Mitte Europas waren in der Vergangenheit teilweise sehr kläglich, die Verwaltungskosten der Banken aber sehr erheblich.
Und dann die schlaflosen Nächte, ob nicht doch etwas auf dieser CD steht und das Finanzamt morgens um 7.00 Uhr klingelt…
Sie haben es in der Hand. 300 Franken allein an Gebühren dafür, daß sie keine Kontoauszüge von Ihrer Bank in dem kleinen Land mit den hohen Bergen erhalten oder Sie regeln die Sache wie eine vernünftige Geldanlage und können mit dem Geld dann auch arbeiten.
Hier gibt der Gesetzgeber noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und natürlich müssen die Steuern mit Zinsen nachbezahlt werden. Aber hierzu reicht nicht ein kleiner Brief an das Finanzamt mit „Ich gestehe alles“, sondern dies muss vollständig und richtig bearbeitet werden.
Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, sollten Sie unbedingt den Rat eines erfahrenen und auf Steuerrecht spezialisierten Anwaltes einholen.

Christian W. Augustin

Fachanwalt für Steuerrecht

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