Wenn Sie auch zu denen gehören, die auf Empfehlung Ihrer Bank zum Zweck der Steuerersparnis sogenannte „Medienfonds“ erworben haben, dann haben Sie in letzter Zeit unerfreuliche Post von Ihrer Fondsgesellschaft erhalten oder auch schon geänderte Steuerbescheide vom Finanzamt, mit denen sich Ihre Steuerersparnis weitgehend in Luft aufgelöst hat. Und nun müssen Sie auch noch entsprechend viel Steuern nachzahlen.

Die Finanzverwaltung hat überraschend ihre Meinung zu den Medienfonds geändert und das Steuersparmodell praktisch verworfen.

Gegen diese geänderte Rechtsauffassung wurde zwar Einspruch von den Betroffenen eingelegt. Bis die Sache allerdings von unserem Bundesfinanzhof entschieden wird, kann viel Zeit ins Land gehen.

In jedem Fall kostet es Sie jetzt erst einmal kurzfristig viel Liquidität für die Steuern nebst den Zinsen für die vergangenen Jahre. Nicht jeder ist in der Lage, die hohe Steuerlast ohne Schwierigkeiten zu tragen.

Es gibt nun einige Banken, die ihren Kunden bei der Steuerlast unter die Arme greifen. Andere Banken jedoch weisen jegliche Verantwortung von sich, obwohl sie sehr ordentlich an diesen Fonds verdient haben.

Hier gibt nun der Bundesgerichtshof den Anlegern neue Hoffnung, indem er den gebeutelten Anlegern die Möglichkeit eröffnet, ihre Bank auf Rücknahme des Fonds zu verklagen, weil den Anlegern die sogenannten „Kick-backs“ (also interne Provisionen von den Fonds) an die Banken verschwiegen wurden.

Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, sollten Sie unbedingt den Rat eines erfahrenen und auf Steuerrecht spezialisierten Anwaltes einholen.

Christian W. Augustin

Fachanwalt für Steuerrecht

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