Bisher stand die elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern grundsätzlich alleine der Mutter zu. Zwar konnten nicht verheiratete Eltern die elterliche Sorge auch gemeinsam ausüben oder diese allein auf den Vater übertragen. Das Sorgerecht des nicht verheirateten Vaters war aber immer von der Zustimmung der Mutter abhängig. Gegen ihren Willen konnte der leibliche Vater das Sorgerecht nur erhalten, wenn der Mutter wegen Gefährdung des Kindeswohls die elterliche Sorge entzogen wurde oder sie starb.

Der Vorrang des mütterlichen Sorgerechts wurde nunmehr durch das Bundesverfassungsgericht BVerfG) mit Beschluss vom 21.7.2010 gekippt, wonach die bisherigen gesetzlichen Sorgerechtregelungen nicht verheirateter Väter für  verfassungswidrig Übertragung des Sorgerechts. Noch immer müssen Gründe des Kindeswohls vorgetragen werden. Gerade im Hinblick auf diesen Vortrag, aber auch aufgrund der vielen gesetzlichen Neuerungen im Bereich des Familienrechts, wie z.B. im Rahmen des Zugewinnausgleichs und Unterhaltsrechts, empfiehlt es sich, bei streitigen Familienrechtsangelegenheiten anwaltlichen Rat einzuholen. Hierfür stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. erklärt wurden.

Gemäß diesem Beschluss sollen Väter nichtehelicher Kinder das Recht haben, dass ihnen, unabhängig vom Willen der Mutter, vom zuständigen Familiengericht auf Antrag sowohl das alleinige als auch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass den Vätern dieses Recht ab sofort und nicht erst ab Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zusteht. Die Entscheidung des BVerfG bedeutet aber keine automatische Übertragung des Sorgerechts. Noch immer müssen Gründe des Kindeswohls vorgetragen werden.

Gerade im Hinblick auf diesen Vortrag, aber auch aufgrund der vielen gesetzlichen Neuerungen im Bereich des Familienrechts, wie z.B. im Rahmen des Zugewinnausgleichs und Unterhaltsrechts, empfiehlt es sich, bei streitigen Familienrechtsangelegenheiten anwaltlichen Rat einzuholen.

Hierfür stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Monique Schneider

Rechtsanwältin

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